Schachverein Freital e.V. 
111 Jahre Schachgeschichte im Plauenschen Grund und der Freitaler Region


Aktuelle Richtlinien der 5.Änderung der Corona Notverordnung vom 12.01.2021

Sportstätten in Sachsen dürfen ab morgen wieder für einen größeren Personenkreis öffnen. Das Kabinett des Freistaates hat am Mittwoch eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen, die auch mehrere Lockerungen im Sport vorsieht. Die neue Verordnung tritt am 14. Januar in Kraft, gilt bis einschließlich 6. Februar 2022 in ganz Sachsen.

So dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (statt bisher nur unter 16 Jahren) künftig ohne Nachweis und unabhängig von Inzidenzen und anderen Grenzwerten Sport in Sportstätten treiben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kinder und Jugendlichen regelmäßig in ihren Schulen oder Betrieben getestet werden. Die Pflicht dazu besteht bereits.

Ab Freitag dürfen zudem Innensportanlagen unter „2Gplus“ öffnen. Neben Sporthallen können also auch Turnräume, Tanzschulen, Fitnessstudios, Bäder (und auch Saunen) etc. von Teilnehmern genutzt werden, wenn sie geimpft oder genesen UND tagesaktuell negativ auf Covid-19 getestet worden sind. Laut sächsischem Sozialministerium können die Tests auch anlassbezogen unter Aufsicht vor dem Zutritt zur Sportstätte durchgeführt werden.

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

- geboosterte Personen

-Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

-Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt

-Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie

-vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.


Es ist aber auf Sportplätzen wie in Innensportstätten eine Kontakterfassung für alle Anwesenden erforderlich.


DOSB-Unterstutzungsschreiben DSB vom 11.03.2021 - Schach ist kein Kontaktsport