Schachverein  Freital e.V. 
110 Jahre Schachgeschichte im Plauenschen Grund und der Freitaler Region



auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 15.05.2020


1. Das Trainings-und Spiellokal darf nur von Mitgliedern des Schachvereines Freital eigenständig betreten werden. Gastspieler, Betreuer und Wettkampfpartner von Fremdvereinen/Schachgruppen sind vor einem Eintreten zu den Hygieneregeln zu unterweisen.

2. Personen mit Symptomen einer infektiösen Atemwegserkrankung ist der Zutritt untersagt. Weiteren Personen mit akuten Erkrankungen und reduziertem Gesundheitszustand wird derzeitig vom Trainings- und Spielbetrieb abgeraten.

3. Zwecks möglicher Rückverfolgung von Infektionsketten trägt sich jeder Spieler, Betreuer oder Wettkampf-partner in eine Teilnehmerliste ein. Diese wird nach jeweils vier Wochen vom Datenschutzbeauftragten vernichtet.

4. Während der Raumnutzung ist so oft wie möglich quer zu lüften, um einen kontinuierlichen Luftaustausch zu garantieren.

5. Im Spiellokal werden die Tische mit einem Abstand von mindestens 1,5 m aufgestellt, nur an zwei gegenüberliegenden Seiten darf sich jeweils ein Stuhl befinden. Auf jedem Spieltisch soll genau ein Schachbrett mit vollständigem Figurensatz sowie eine Schachuhr aufgestellt sein. Mittig über dem Brett wird eine Abtrennung mittels Acrylglasscheibe (40 x 50 cm) errichtet, welche sich in Kopfhöhe beider Spieler befinden muss. Unter der Trennscheibe verbleibt ein Schacht von 20 cm, um Spielzüge auf dem Brett ausführen zu können. Unter diesen Voraussetzungen ist nur ein Aufenthalt von maximal 16 Personen zulässig.

6. Eintretende Personen begrüßen sich unter Zunicken oder leichter Verbeugung; Handschlag oder Umarmungen oder andere körperliche Nähe sind zu unterlassen, dies gilt auch zu Spielbeginn oder beim Verabschieden. Es erfolgt eine hygienische Handdesinfektion mit bereitgestelltem Handdesinfektionsmittel oder eine Handwaschung.

7. Zu Trainings- und Wettkampfbeginn werden die Spieltische einschließlich Trennwände und das Spielmaterial mittels Sprühdesinfektion durch ein Flächendesinfektionsmittel behandelt. Nach Beendigung einer Partie und Weiterspielen mit Farbwechsel werden grundsätzlich die Bretter gedreht, keinesfalls die Plätze getauscht .

8. Beim nötigen Herantreten einer Person an einen Spieltisch mit laufender Partie (Schiedsrichter, Spielführer, Trainer) hat diese eine Mund-Nasen-Abdeckung anzulegen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird. Für alle Spieler ist das Tragen einer Maske zulässig, aber freiwillig. 

9. Spieler mit höherem Alter oder schwerwiegenden chronischen Erkrankungen dürfen an den Spielpartner den Wunsch herantragen, jeweils zusätzlich mit einem Mund-Nasen-Schutz zu spielen. Diesem Anliegen sollte grundsätzlich stattgegeben werden. Nur solche Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, dürfen von ihrem Spielpartner einseitig dies erbitten.

10. Nach Beendigung des Spielbetriebes wird durch den letzten Nutzer des Spielmaterials eine Schlussdesinfektion vorgenommen. Es desinfiziert jeder Spieler die ihm zugesandte Seite des Spieltisches einschließlich der Trennwand mit Flächendesinfektionsmittel. Die Papierabfälle werden in einen Abwurf mit Fußbedienung entsorgt. Der Inhalt des Abwurfs wird bei maximaler Befüllung, mindestens täglich in den Restmüll entsorgt.

11. Der Hygienebeauftragte des Vereins überwacht die Einhaltung des Hygieneplanes, der allgemeinen Hygieneregeln sowie der von hoher Hand erlassenen Vorschriften. Der Hygienebeauftragte kann dem im Spiellokal befindlichen Personenkreis Weisungen erteilen, denen unverzüglich nachzukommen ist. Bei wiederholtem oder schwerem Verstoß kann der Hygienebeauftragte den Betroffenen aus dem Spiellokal verweisen. Weiteres regelt der Vorstand.

12. Der Hygieneplan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Plan ist im Spiellokal auszuhängen, sowie zusätzlich auf der Homepage des Vereins zu veröffentlichen. Sollte ein allgemeiner Hygieneplan durch ein übergeordnetes Sportorgan erlassen werden oder sich die Rahmenbedingungen ändern (z.B. neue Corona-Schutz-Verordnung) werden abweichende Regeln durch vorgegebene ersetzt oder ergänzt.


Steffen Zimmermann    / Heinz Gappel   / Dr.Torsten Walbert

Der Vereinsvorsitzende / Der Spielleiter / Der Hygienebeauftragte